Was die Hausratversicherung zahlt — und was nicht
Die Hausratversicherung deckt vier Grundgefahren ab. Alles andere ist Zusatz — und genau dort entstehen die Überraschungen.
Die vier Grundgefahren
| Gefahr | Was darunter fällt |
|---|---|
| Feuer | Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion |
| Leitungswasser | Rohrbruch, auslaufende Wasch- und Spülmaschinen, Heizungswasser |
| Einbruchdiebstahl | Einbruch, Raub, Vandalismus nach Einbruch |
| Sturm und Hagel | ab Windstärke 8 |
Versichert ist alles, was du beim Umzug mitnehmen würdest: Möbel, Kleidung, Elektronik, Teppiche, Bargeld und Wertsachen im Rahmen der Entschädigungsgrenzen.
Was regelmäßig fehlt
- Elementargefahren. Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck — das ist ein eigener Baustein und in der Grunddeckung nicht enthalten. Starkregen kann jede Lage treffen.
- Fahrraddiebstahl außerhalb der Wohnung. Im verschlossenen Keller ist das Rad versichert, am Bahnhof nicht.
- Grobe Fahrlässigkeit. Die brennende Kerze, das gekippte Fenster beim Einkaufen. Gute Tarife verzichten auf die Kürzung, günstige nicht.
- Glasbruch. Ceranfeld, Aquarium, Möbelglas — separater Baustein.
- Überspannung nach Blitzschlag. Nicht überall automatisch dabei.
Die Klauseln, die im Ernstfall zählen
Nachtzeitklausel beim Fahrrad. Manche Tarife zahlen zwischen 22 und 6 Uhr nur, wenn das Rad in Gebrauch war. Wer es abends abstellt und morgens vermisst, geht leer aus.
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen. Schmuck und Bargeld sind oft nur bis zu einem Prozentsatz der Versicherungssumme abgedeckt, teils nur im Tresor.
Außenversicherung. Sachen, die vorübergehend woanders sind — im Urlaub, im Studentenzimmer des Kindes. Dauer und Höhe sind begrenzt.
Was wir konkret prüfen
Wir schauen nicht auf den Beitrag zuerst, sondern auf diese Punkte: Unterversicherungsverzicht, grobe Fahrlässigkeit, Elementarschutz, Fahrrad ohne Nachtzeitklausel, Höhe der Wertsachengrenze. Erst danach vergleichen wir den Preis — sonst vergleicht man Verträge, die nicht dasselbe leisten.
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